Inhaltsverzeichnis

    Vorsorgevollmachten

     

    Sinn und Zweck

    Warum eine Vorsorgevollmacht? Oftmals geht mit den heutigen medizinischen Möglichkeiten eine Verlängerung des Lebensalters einher. Leider nimmt aber auch die Gefahr des Verlusts der Geschäftsfähigkeit im gleichen Maße mit zunehmendem Alter zu. Aber auch jüngeren Menschen kann durch Unfall oder Krankheit der Verlust des selbstbestimmten Lebens drohen. Für diese Fälle ist es wichtig, dass rechtlich die Voraussetzungen für ein weiteres Leben vorliegen. Um die persönlichen Wünsche für den Fall einer körperlichen und/oder geistigen Erkrankung und einer daraus resultierenden Geschäftsunfähigkeit festzulegen, ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht unumgänglich. Die Vorsorgevollmacht besteht im Wesentlichen aus drei Verfügungen, die rechtlich ineinandergreifen. Hierbei handelt es sich um die Generalvollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.

    Generalvollmacht

    Die Generalvollmacht regelt sämtliche finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten einer Person durch einen Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, diese Vorgänge im Sinne des Vollmachtgebers auszuführen.

    Patientenverfügung

    Die Patientenverfügung soll insbesondere sicherstellen, dass z.B. nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit die Wünsche des Patienten beachtet werden, auch wenn dieser/diese nicht mehr entscheidungsfähig ist. Anhand der Patientenverfügung ist über medizinische Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen zu entscheiden.

    Betreuungsverfügung

    Die Betreuungsverfügung stellt sicher, dass im Bedarfsfall das Betreuungsgericht auch die Personen zum Betreuer einsetzt, die vom Verfügenden gewünscht wird. Damit ist sichergestellt, dass nicht z.B. ein Berufsbetreuer/Berufsbetreuerin eingesetzt wird.