Die häufigsten Fehler beim Testament

Die häufigsten Fehler beim Vererben

Viele Deutsche möchten, da sie selbst schon Auseinandersetzungen im Erbfall erlebt haben, Streit beim Vererben vermeiden. Doch gerade bei der Erstellung des Testaments unterlaufen häufig vermeidbare Fehler.

 

Kein Testament!

In Verkennung der gesetzlichen Erbfolge wird oftmals gar kein Testament erstellt.

 

Verspätete Errichtung eines Testaments!

Wird ein Testament erst im hohen Alter errichtet, riskiert der Erblasser eine gerichtliche Auseinandersetzung seiner Erben über seine Testierfähigkeit.

 

Testament am PC!

Ein am PC geschriebenes, ausgedrucktes und unterschriebenes Testament ist ungültig.

Lediglich das handschriftliche Testament, das notariell beurkundete Testament oder der notariell beurkundete Erbvertrag sind rechtsgültig.

 

Aufbewahrung des Testaments!

Bewahren Sie Ihr Testament nicht zuhause in der Schublade auf. Die Gefahr, dass es „abhanden“ kommt und die gesetzliche Erbfolge greift, ist zu groß. Es kostet lediglich 75 Euro, ein Testament beim örtlichen Amtsgericht zu hinterlegen.

 

Kein Ersatzerbe benannt!

Der Erblasser muss sich die Frage stellen, wie die Erbfolge geregelt sein soll, wenn der von ihm eingesetzte Erbe vorverstirbt. Wer soll dann erben?

 

Ehevertrag?

Ist in einem Ehevertrag die gesetzliche Zugewinngemeinschaft durch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft ersetzt worden, so hat dies Auswirkungen auf die Erbfolge und Erbquoten.

 

Steuerliche Beratung!

Das deutsche Steuerrecht sieht unterschiedlichste Freibeträge hinsichtlich der Erbschaftssteuer vor. Um dem Fiskus nicht zu sehr in die Hände zu spielen, muss sich der zukünftige Erblasser auch über die steuerlichen Auswirkungen der Verteilung seines Nachlasses Gedanken machen.

 

Testament ohne Fachberatung!

Das Erbrecht hat viele Fallen und Stolpersteine. Ohne fachliche Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt sind Probleme bei der Nachlassverteilung bereits häufig vorprogrammiert.