Das Jagdrecht und insbesondere das Waffenrecht sind für viele Juristen Rechtsgebiete, mit welchen sie wenige oder gar keine Berührungspunkte haben. Dies gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern in verstärktem Maße auch für Staatsanwälte und Richter. Hinzu kommt, dass beide Rechtsgebiete mit Vorurteilen behaftet sind, was nach unserer Erfahrung dazu führt, dass allzu häufig Verfügungen oder Urteile ergehen, die von Angst vor privatem Waffenbesitz oder persönlich eingefärbtem Naturverständnis zeugen.

Umso wichtiger ist es, einen Berater an der Seite zu haben, der spezielle Kenntnisse von diesen Rechtsgebieten hat und frei von Ideologien bei der Durchsetzung geltenden Rechts hilft.

Als Jäger, Angler, Wiederlader und Sportschütze ist es mir ein persönliches Bedürfnis, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Jagdliche Vita

Aufgewachsen als Sohn eines Jägers und Anglers bin ich seit frühester Kindheit naturverbunden und Hundeführer. Den Jagdschein selber besitze ich seit 1993. Wiederlader bin ich seit dem Jahr 2007. Im Jahr 2009 wurde ich von der Kreisbehörde Recklinghausen (Untere Jagdbehörde) zum Prüfer für die Jägerprüfung ernannt. Seit Anfang 2019 bin ich Inhaber der anerkannten Nachsuchenstation Haltern am See.