Inhaltsverzeichnis

    Arbeitsrecht

    Abmahnung

    Die Abmahnung wird häufig als sogenannte „Gelbe Karte“ für den Arbeitnehmer bezeichnet. Diese Gelbe Karte hat insbesondere eine Dokumentationsfunktion und wird in aller Regel schriftlich erteilt. Mündliche Abmahnungen sind allerdings auch möglich, manchmal aber schwer zu beweisen. Darüber hinaus hat die Abmahnung auch eine Hinweisfunktion, da dem Arbeitnehmer aufgezeigt werden soll, dass bestimmtes Fehlverhalten eine Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages darstellt. Die Warn- und Androhungsfunktion der Abmahnung besteht in der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, insbesondere der Kündigung bei wiederholtem Pflichtverstoß.

    Nicht alle Abmahnungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. In diesen Fällen sollten Sie aus der Personalakte gestrichen werden.

    Arbeitszeugnis

    Ein Arbeitszeugnis stellt die Beurteilung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber dar. Es kann in Form eines Zwischenzeugnisses bei bestehendem Arbeitsverhältnis oder aber in Form eines Endzeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.

    Es enthält Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers.

    Gerade im Bereich der Arbeitszeugnisse bestehen viele Fallstricke. Häufig benutzen Arbeitgeber eine verklausulierte Sprache, um dem zukünftigen Arbeitgeber etwas anderes mitzuteilen, als es auf den ersten Blick erscheint. Dabei wird der Grundsatz des Wohlwollens häufig nicht beachtet.

    In vielen Fällen lohnt es sich, das Arbeitszeugnis einmal überprüfen zu lassen.

    Aufhebungsvertrag

    Häufig kommt es vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbietet. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Entsprechende Gründe wären die Umstrukturierung des Betriebes, die Einstellung des Betriebes oder die Umgehung betriebsbedingter Kündigungen. Manchmal dienen sie aber auch nur dazu, einen unliebsamen Arbeitnehmer loszuwerden.

    Ein Aufhebungsvertrag sollte grundsätzlich nicht sofort unterschrieben werden. Auch dann nicht, wenn die Anreize (Abfindungszahlungen) auf den ersten Blick sehr verlockend erscheinen.

    Dadurch, dass der Arbeitnehmer mit Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt, kann es zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld kommen. Darüber hinaus werden unter Umständen auch die gesetzlichen Kündigungsfristen ausgehebelt.

    In jedem Fall ist vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrages rechtlicher Rat einzuholen.

    Betriebsübergang

    Werden ein ganzer Betrieb oder Teile eines Betriebes verkauft, so spricht man von einem Betriebsübergang. Der Betriebsübergang berechtigt weder den alten noch den neuen Arbeitgeber zu einer Kündigung der Mitarbeiter. Die Arbeitsverhältnisse bestehen fort.

    Häufig wird mittels des Betriebsübergangs eine Umstrukturierung einhergehen, bei welcher es unbedingt geboten ist, die arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch gerade hinsichtlich der zu erwartenden betriebsbedingten Kündigungen überprüfen zu lassen. In diesen Fällen kommt es häufig auch zu dem Angebot der Arbeitgeber, Aufhebungsverträge mit Abfindungsregelungen zu unterschreiben.

    Kündigung und Kündigungsschutzklage

    Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen unterliegt nach deutschem Recht strengen Regeln. Arbeitgeberseitig ist zu beachten, dass häufig Abmahnungen der Kündigung vorangehen müssen. Wird aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, so ist vorab zu prüfen, ob die richtige Sozialauswahl nach dem Punktesystem des Bundesgerichtshofs getroffen wurde.

    Umgekehrt ist es für den Arbeitnehmer wichtig, zu überprüfen, ob eine Kündigung zu Recht ergangen ist und ob die entsprechenden Fristen eingehalten wurden. Ist der Arbeitnehmer mit der Hinnahme der Kündigung nicht einverstanden, so hat er innerhalb einer Frist von drei Wochen die sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben.

    Mediation

    Gerade im Arbeitsrecht ist es häufig sinnvoll, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem Mediationsgespräch zusammensetzen. Ein außenstehender Mediator ist häufig in der Lage, die unterschiedlichen Interessen der Parteien wieder zusammenzuführen und die verhärteten Positionen aufzubrechen.

    Vertragsrecht

    In einem Arbeitsleben sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Vielzahl von Verträgen abzuschließen. Diese Verträge sollten von vornherein so angelegt sein, dass sie nachträglich möglichst wenig Konfliktpotenzial besitzen. Die Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, solche Verträge zu entwerfen oder bestehende oder zur Vertragsunterschrift vorgelegte Verträge zu überprüfen. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitsvertrag, der Aufhebungsvertrag, der Abfindungsvertrag, der Dienstwagenvertrag oder auch Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge.