Inhaltsverzeichnis

    Testamentsvollstreckung

    Nach Eintritt des Erbfalles kann ein Testamentsvollstrecker, so denn testamentarisch die Testamentsvollstreckung angeordnet ist, den Wünschen des Erblassers Geltung verschaffen. Durch die Einsetzung des Testamentsvollstreckers kann sichergestellt werden, dass die Erben und Vermächtnisnehmer den Teil des Nachlasses bekommen, der Ihnen zusteht. Der Erblasser kann entweder die sogenannte Abwicklungsvollstreckung als auch eine Verwaltungsvollstreckung anordnen.

    Aufgaben des Testamentsvollstreckers

    Der Testamentsvollstrecker hat dafür zu sorgen, dass die testamentarischen Anordnungen im Sinne des Erblassers durchgesetzt werden. Hierzu hat er den Nachlass zu verwalten und letztlich auch zu verteilen. Dies ist sinnvoll, wenn der Erblasser bereits absehen kann, dass die von ihm eingesetzten Erben nicht in der Lage oder willens sind, den Nachlass unter sich entsprechend der Erbquote aufzuteilen. Darüber hinaus ist eine Testamentsvollstreckung auch dann sinnvoll, wenn z.B. Gewerbebetriebe, Beteiligungen und/oder verschiedener Immobilien in den Nachlass fallen.

    Ist z.B. auch ein Mensch mit Behinderung Erbe des Nachlasses geworden, so kann mittels der Dauertestamentsvollstreckung ein Zugriff des Trägers der Pflegeeinrichtung auf den Nachlass verhindert werden und garantieren, dass dem Erben mit Behinderung monatlich ein vom Erblasser definierter Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausgezahlt wird.

    Auch für den Fall des/der minderjährigen Erben ist es unter Umständen geboten, einen Dauertestamentsvollstrecker einzusetzen, damit das Nachlassvermögen bis zur Volljährigkeit oder bis zu einem vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt erhalten bleibt.

    Kooperation mit der Steuerberatung

    In Kooperation mit der mit uns in Bürogemeinschaft arbeitenden Steuerberatung Nottenkämper, Scholz und Bylebyl ist es auch möglich, komplizierte erbschaftssteuerrechtliche Sachverhalte (z.B. Unternehmer-Testament) rechtssicher zu bearbeiten. Gerade im Bereich des Erbrechts nutzen wir die Synergie-Effekte mit der Steuerberatung.